Kreisverband Stuttgart e.V.    



Kein Weg ist uns zu weit und kein Winkel zu entlegen.
                                   Der Flugrückholdienst des Deutschen Roten Kreuzes

Weltenbummler, Globetrotter und Trekkingreisende - sie alle finden im Deutschen Roten Kreuz einen zuverlässigen Partner.

Wenn Sie die schönsten Wochen des Jahres lieber in fernen Ländern oder Kontinenten, an Palmenstränden oder in tropischen  Regenwäldern verbringen wollen - ganz egal wo Sie sind - im Roten Kreuz haben Sie weltweit einen zuverlässigen Partner.


         

  Fotos: DRK Flugdienst GmbH
 
Wir bringen Sie sicher nach Hause !

Der DRK- Flugdienst in Bonn - eine Einrichtung des Roten Kreuzes - holt Sie selbst aus dem entlegensten Winkel der Erde kurzfristig in die Heimat zurück, wenn dies bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall medizinisch notwendig ist. In den vergangenen 13 Jahren ist das fast 7000 mal passiert. Mehrere hundert Einsätze fliegen die Turboprop- Maschinen und Jets mit der qualifizierten medizinischen Versorgung an Bord jedes Jahr.
Der DRK-Flugdienst arbeitet mit modernen Ambulanzflugzeugen und nach den "Richtlinien für die Durchführung von Ambulanzflügen" des Bundesgesundheitsministeriums.


         

  Fotos: DRK Flugdienst GmbH
 
Wer bezahlt das ?

Ambulanzflüge sind eine teuere Angelegenheit. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen auch im medizinischen Notfall nicht.  Diese gefährliche Lücke im System der sozialen Sicherung ist für DRK-Mitglieder durch eine Kranken- Rücktransport-Versicherung bei der "Barmenia- Krankenversicherung a.G. Wuppertal" geschlossen.

Der Beitrag für diese Versicherung ist mit dem Mindestjahresbeitrag des Mitglieds für eine Einzel- oder Familienmitgliedschaft an den Kreisverband Stuttgart abgegolten.


So wird eine Rückholung von uns geregelt:
Notruf an die DRK Flugdienst-Leitstelle.
Kontakt mit dem behandelnden Arzt bzw. der Klinik im Ausland zur Prüfung der medizinischen Indikation.
Auswahl des geeigneten Transportmittels.
Kontakt mit dem Heimatkrankenhaus des Patienten zur Sicherstellung eines Krankenhausbettes.
Information der medizinischen Crew.
Regelung des Transportes.
Ankunft des DRK Flugdienstes vor Ort sowie Übernahme und Versorgung des Patienten durch den Arzt des DRK Flugdienstes.
Bericht an das Heimatkrankenhaus während der Rückholung nach Deutschland über die voraussichtliche Ankunft und den gesundheitlichen Zustand des Patienten.
Benachrichtigung sowie ständige und zeitnahe Information der Angehörigen des Patienten.

Die Ambulanzflüge des DRK-Flugdienstes werden von der rund um die Uhr besetzten Flugdienst-Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes in Bonn organisiert.

Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland sind über die Arbeit des DRK-Flugdienstes informiert. Sie können im Bedarfsfall auch Anfragen an die DRK-Flugdienst-Leitstelle in Bonn weiterleiten.

Selbstverständlich hilft Ihnen auch die Leitstelle Stuttgart im Notfall weiter; Telefon 0711 / 19 222 (aus dem Ausland Vorwahl für Deutschland beachten).

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen oder die Zusendung unserer Informationsbroschüren wünschen - ein Anruf bei Ihrem DRK-Kreisverband Stuttgart (Telefon 0711 / 2808-1134 oder 2808-0) genügt !


         

  Fotos: DRK Flugdienst GmbH
 
Die DRK Flugdienst-Leitstelle Bonn ist Tag und Nacht erreichbar
Ist im Notfall eine Rückholung aus dem Ausland nach Deutschland notwendig, gibt es drei Möglichkeiten, den DRK Flugdienst anzufordern:
Telefonisch unter  +49 (0) 228 23 00 23  (Tag und Nacht)
Per Telefax unter   +49 (0) 228 23 00 27  (Tag und Nacht)
Über die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, die dann die Leitstelle des DRK Flugdienstes informieren.
Um im Notfall schnell helfen zu können, benötigt der DRK Flugdienst folgende Informationen:
Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers.
Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten.
Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten.
Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes.
Welche Sprache spricht der Arzt ?
Angaben über DRK-Mitgliedschaft oder Versicherungen.
Wer zahlt die Krankenhauskosten im Ausland ?
Wer zahlt die Krankenhauskosten im Zielkrankenhaus ?


   Weitere Informationen:   www.drkflugdienst.de

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