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    Datenerhebungsbogen online - Besuch Haus im Sommerrain

    Hier können Sie den für einen Besuch im DRK Seniorenzentrum Haus im Sommerrain benötigten Datenerhebungsbogen online ausfüllen und direkt an uns schicken. 

    Die Leitung der Einrichtung hat ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16 und 25 IfSG die Daten bei Besuchern zu erheben und zu speichern. Die Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und dann gelöscht bzw. vernichtet.

    Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen (siehe unten).

    Besuch anmelden

    Folgende Richtlinien/ Regeln gelten für Ihren Besuch

    Hygieneregeln

    Besucherinnen und Besucher müssen vor oder beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren. Es gilt eine FFP 2 Maskenpflicht (DIN EN 149:2001) und Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu anderen Personen in allen Gemeinschaftsräumen (Cafeteria, Speiseraum, Flure etc.). Dies gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner oder Partner, Personen, die in gerader Linie verwandt sind und Geschwister und deren Nachkommen einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern, jeweils in Bezug auf die besuchte Person. Bei Aufenthalt im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Empfehlung der Einrichtung: Bei Besuch im Zimmer empfehlen wir ein dauerhaftes Lüften oder ein Stoßlüften von 3-5 Minuten.

    Kein Zutritt in die Einrichtung

    Personen die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockner Husten, Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns aufweisen oder Personen die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit COVID 19 unterliegen, dürfen die Einrichtung nicht betreten.

    Nachweispflicht

    Bundesrechtliche verpflichtende Vorgabe zur Testung von Besuchenden und externen Dienstleistenden nach §28b Abs.2 IfSG: • Die Einrichtung darf nur mit einem negativen Testnachweis (Antigentest) Nicht älter als 24h betreten werden. Dies gilt auch für vollständig immunisierte Personen (geimpft /genesen). • Bitte beachten Sie die von der Einrichtung angebotenen Testzeiten.
    WICHTIG: Der Impfpass/digitaler Impfpass, Bescheinigung oder negative Testbescheinigung muss Montag bis Freitag von 08.00-16.30 Uhr in der Verwaltung/Corona Teststation (Drive In) vorgelegt werden. Zu anderen Wochen-und Tageszeiten bitte der zuständigen Pflegefachkraft auf dem Wohnbereich vorzeigen.

    Anzahl Besucherinnen/Besucher

    ►Basisstufe ohne Beschränkungen ►Warnstufe Angehörige eines Haushalts (besuchte Person) +5 weitere Personen ►Alarmstufe Angehörige eines Haushalts (besuchte Person) +1 weitere Person Bei der Ermittlung der Personenzahl und des Haushaltes unberücksichtigt bleiben: immunisierte Personen, Personen unter 18 Jahren, Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht sowie aus medizinischen Gründen nicht immunisierte Personen