Sie befinden sich hier:

  1. Besucheregistrierung Killesberg

Besucherregistrierung Haus auf dem Killesberg

Liebe Gäste unserer Einrichtung,

zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung müssen Sie untenstehendes Formular ausfüllen.

Die Leitung der Einrichtung hat ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16 und 25 IfSG die Daten bei Besuchern zu erheben und zu speichern. Die Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und dann gelöscht bzw. vernichtet.

Bitte beachten Sie auch unseren Aushang vor Ort -
Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzgl. der Erhebung Ihrer Kontaktdaten zur Eindämmung von Infektionsketten.

Besuch anmelden

Folgende Richtlinien/ Regeln gelten für Ihren Besuch

Hygieneregeln

Besucherinnen und Besucher müssen vor oder beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren. Es gilt eine FFP 2 Maskenpflicht (DIN EN 149:2001) und Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu anderen Personen in allen Gemeinschaftsräumen (Cafeteria, Speiseraum, Flure etc.). Dies gilt nicht für Ehegatten, Lebenspartner oder Partner, Personen, die in gerader Linie verwandt sind und Geschwister und deren Nachkommen einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern, jeweils in Bezug auf die besuchte Person. Bei Aufenthalt im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden. Empfehlung der Einrichtung: Bei Besuch im Zimmer empfehlen wir ein dauerhaftes Lüften oder ein Stoßlüften von 3-5 Minuten.

Kein Zutritt in die Einrichtung

Personen die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockner Husten, Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns aufweisen oder Personen die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit COVID 19 unterliegen, dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Nachweispflicht

ALLE Besucherinnen und Besucher müssen vor dem Betreten der Einrichtung einen Antigentest der nicht älter als 24 Stunden oder einen PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Das gilt auch für vollständig immunisierte Personen (geimpft oder genesen).
WICHTIG: Der Impfpass/digitaler Impfpass, Bescheinigung oder negative Testbescheinigung muss der zuständigen Pflegefachkraft vorgezeigt werden.

Anzahl Besucherinnen/Besucher

►Basisstufe ohne Beschränkungen ►Warnstufe Angehörige eines Haushalts (besuchte Person) +5 weitere Personen ►Alarmstufe Angehörige eines Haushalts (besuchte Person) +1 weitere Person Bei der Ermittlung der Personenzahl und des Haushaltes unberücksichtigt bleiben: immunisierte Personen, Personen unter 18 Jahren, Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht sowie aus medizinischen Gründen nicht immunisierte Personen

Testmöglichkeiten im Haus

Wir bieten in unserem Haus die Testungen an: Dienstag und Freitag von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Mit diesem Test können Sie nur unsere Bewohner und Bewohnerinnen besuchen. WIR STELLEN KEINE BESCHEINIGUNGEN AUS.