Weder geregelte Freistellung, noch Lohnersatz
In Baden-Württemberg sind Feuerwehrleute bei Einsätzen gesetzlich von der Arbeit freigestellt und ihr Lohn ist abgesichert. Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen – beispielsweise beim Roten Kreuz – haben diese Sicherheit heute nicht. Bei Alarmierungen außerhalb von Katastrophen oder außerordentlichen Einsatzlagen gibt es weder eine gesetzlich geregelte Freistellung noch einen Lohnersatz. Für Lehrgänge und Übungen nehmen viele Urlaub oder Überstunden. Das bremst – und verunsichert Arbeitgeber wie Ehrenamtliche.
Forderung nach klaren Regeln
Nach späten oder nächtlichen Einsätzen ist außerdem häufig unklar, ob am nächsten Tag frei gegeben wird. Solche Unsicherheiten schwächen Verfügbarkeit und Motivation.
Das Land arbeitet an einem neuen Katastrophenschutzgesetz, das demnächst verabschiedet werden soll. Die Forderung des DRK daher: Schafft klare Regeln für alle, die helfen – mit gesetzlicher Freistellung, gesichertem Lohnersatz und verständlichen Infos für Arbeitgeber. Das bringt Rechtssicherheit, stärkt das Ehrenamt und sichert auch in Zukunft die Einsatzfähigkeit im Katastrophenschutz.
Starke Präsenz
Auch unser Team Stuttgart war beim großen Aktionstag trotz der fürs Ehrenamt schwierigen Zeit mitten am Tag auf dem Stuttgarter Schlossplatz dabei: mit der Einsatzeinheit 2, der Einsatzeinheit 3, der Einsatzeinheit 4 sowie mit der Kreisbereitschaftsleitung.
Mehr Infos zu den Forderungen gibt es auch beim DRK Landesverband Baden-Württemberg.




