Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung

Betriebsrat

Derzeit existieren drei Betriebsratsgremien beim DRK Stuttgart, aus denen wiederum ein Gesamtbetriebsrat zu bilden war.

Die drei Betriebsratgremien sind:

  • Betriebsrat für Ausbildung, Jugendrotkreuz, Bereitschaften, Sozialarbeit, Katastrophenschutz, Verbandsverwaltung
     
  • Betriebsrat für Notfallrettung (NFR), Integrierte Leitstelle (ILS), Krankentransport (KTP), Sanitätsdienste (SanD)
     
  • Betriebsrat für die Seniorenzentren, Ambulante Pflege, Hausnotruf

Im gemeinsamen Betrieb für NFR, ILS, KTP und SanD existiert eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Für alle Unternehmen zusammen existiert momentan eine Vertretung der schwerbehinderten Arbeitnehmer/innen (SBV).

So finden Sie die Betriebsräte

Die Gremien teilen sich momentan ein Büro. Es befindet sich innerhalb der Bewohnergarage des Seniorenzentrums Killesberg, gegenüber der Anlieferung zur Küche. Erreichbar sind die Gremien indviduell unter ihren jeweiligen E-Mail-Adressen sowie telefonisch über die jeweiligen Vorsitzenden zu den normalen Bürozeiten. Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.

Betriebsratsmitglieder haben das Recht auf Zugang zu allen Arbeitsplätzen!

Wenn die Umstände dies erfordern, besuchen die zuständigen Betriebsräte Sie auch gerne an Ihrem Arbeitsplatz.

Damit der Betriebsrat die ihm übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann, benötigt er umfassende Informationen über das Geschehen im Betrieb. Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung der besonders wichtigen Aufgaben der Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Die benötigten Informationen kann sich der Betriebsrat auf verschiedene Art und Weise beschaffen. Eine Möglichkeit besteht darin, Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen, die Arbeitsbedingungen in Augenschein zu nehmen und Gespräche mit den Arbeitnehmern zu führen. Damit dem Betriebsrat diese Art der Informationsgewinnung möglich ist, steht ihm ein Zugangsrecht zu allen Arbeitsplätzen des Betriebs zu. Mitglieder des Betriebsrates dürfen grundsätzlich ohne besonderen Anlass und ohne vorherige Ankündigung Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufsuchen, um Gespräche zu führen und sich die für die Wahrnehmung ihrer Betriebsratsaufgaben erforderlichen Informationen zu beschaffen.

Kontakt

Nikol Ugarkovic, 
Betriebsratsvorsitzende KGS

Telefon: 0711 - 2808-1145
E-Mail: betriebsrat-gs(at)drk-stuttgart(dot)de 


Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung

Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Betrieb, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.

Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen

  • mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.

  • mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen aufgrund einer Feststellung Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
     

Ansprechpartner

Gesamtschwerbehindertenvertreter

Swen Stichler

Arbeitet im Rettungsdienst / Hauptrettungswache / Med. Lager
Tel.: 0711 28o8 1234 

Die einfachste Möglichkeit die Schwerbehindertenvertretung zu erreichen ist, eine Mail an sbv(at)drk-stuttgart(dot)de zu schicken.