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Aufgaben der Integrierten Leitstelle

Die gesetzlichen Aufgaben erwachsen aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) und dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG BW). Daneben definieren das Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg (LKatSG BW) und das Bestattungsgesetz von Leitstellen wahrzunehmende Aufgaben.

Diese Aufgaben werden als Kernaufgaben angesehen:

  • Notrufannahme und Notrufabfrage
  • Disposition und Alarmierung
  • Einsatzunterstützung Feuerwehr
  • Einsatzunterstützung Notfallrettung
  • Entgegennahme 19222 und Einsatz Krankentransport
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz
  • Abfrage und Koordination kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116117