Alle Besucherinnen und Besucher im Seniorenzentrum Haus im Sommerrain müssen zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung aufgrund der Corona-Pandemie einige Daten hinterlegen.
Die Leitung der Einrichtung hat ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16 und 25 IfSG die Daten bei Besuchern zu erheben und zu speichern. Die Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und dann gelöscht bzw. vernichtet.
Es gibt mehrer Möglichkeiten, wie Sie uns den benötigten, ausgefüllten Datenerhebungsbogen zukommen lassen können:
Hier Erhebungsbogen herunterladen und ausfüllen.