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    Information zur aktuellen Lage!

    Liebe Angehörige, liebe Generalbevollmächtigte und Betreuer,

    zur Zeit gelten in unseren Einrichtungen folgende Richtlinien/Regeln:

    • Der Zutritt von immunisierten Besuchern ist nur mit einem max. 24 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-Schnelltest oder 48 Stunden zuvor negativen PCR Test erlaubt. 
    • Der Zutritt von nicht-immunisierten Besuchern ist nur mit einem max. 6 Stunden zuvor erfolgten negativen COVID-19-Schnelltest oder 24 Stunden zuvor negativen PCR Test erlaubt.
       
    • BesucherInnen müssen vor oder beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren
    • BesucherInnen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind ist das Betreten in die Einrichtung nicht gestattet
    • BesucherInnen die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockner Husten, Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns aufweisen ist das Betreten in die Einrichtung nicht gestattet
    • FFP2 Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts in der  Einrichtung eine  FFP 2 Maske (DIN EN 149:2001) tragen.
      Besucher*innen  müssen einen 
      Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Bei Aufenthalt im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden.
    • Sie dürfen sich nicht in Gemeinschafts-/ Aufenthaltsräumen aufhalten
    • Vermeiden Sie Ansammlungen zu anderen Personen

    Sie wissen Corona ist nicht weg, aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass wir alle weiterhin sorgfältig und verantwortungsvoll handeln. Die Besucherräume in der Cafeteria bleiben weiterhin bestehen, so bitte ich Sie wann immer Sie einen Besuch im Zimmer für nicht dringend notwendig halten, die Besuche außerhalb des Hauses zu gestalten.

    Vielen Dank!